Betriebs-und Betreuungskonzept der WBM 2011
Betriebs- und Betreuungskonzept WBM
Das Konzept gilt in seiner Formulierung für beide Geschlechter
Trägerschaft, Zweckbestimmung, Leitung
Trägerschaft:Stiftung WBM Werkstätte für Behinderte, Unterdorfstrasse 62, 4934 Madiswil
Die privatrechtlich geführte Stiftung besteht seit 1968. Sie ist von Bund und Kanton anerkannt und als soziale Institution durch den Kanton beitragsberechtigt. Grundlage der Stiftung bildet die Stiftungsurkunde vom 16. September 1976 sowie das Stiftungs- und Organisationsreglement, gültig seit 01.01.2010.
Zweckbestimmung: Die Stiftung WBM bezweckt die Errichtung und Führung einer Anlern- und Dauerwerkstätte für Menschen mit einer Behinderung. Die Stiftung erfüllt Aufgaben der öffentlichen Hand. Sie bietet Menschen mit geistiger, körperlicher und psychischer Einschränkung Arbeits- und Beschäftigungsplätze an, die ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gerecht werden.
Die Stiftung WBM bietet zudem für die in der Werkstatt beschäftigten Menschen mit einer Behinderung entsprechende Wohnheimplätze an. Je nach Platzverhältnissen können auch weitere, außenstehende und rentenberechtigte Personen aufgenommen werden.
Die Stiftung WBM ist eine Unternehmung mit sozialem Auftrag. Die Aufgaben umfassen Ausbildung, Arbeitsagogik, Umschulung, Wiedereingliederung und Betreuung von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung. Die Stiftung schafft behindertengerechte Arbeitsplätze und ermöglicht die Integration von Menschen mit einer Behinderung in die Arbeitswelt, welche in der freien Wirtschaft keine Arbeitsmöglichkeiten haben oder finden. Sie beschafft das für die Werkstatt und die Mitarbeitenden benötigte Arbeitsvolumen.
„So wenig Hilfe wie möglich – so viel Hilfe als nötig“. Unter diesem Motto schafft die Institution die Voraussetzungen für persönliche Entfaltung und Selbständigkeit. Eigenverantwortung und Aktivierung vorhandener Fähigkeiten stehen dabei im Mittelpunkt.
Leitung: Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die operative Führung der Institution. Sie orientiert sich an den Unternehmensgrundsätzen, den Vorgaben des Kantons und der Qualitätsverpflichtung sowie deren Prozesse. Sie führt zudem alle Geschäfte welche die Stiftung und das Personal betreffen.
Die Geschäftsleitung verfügt zur Erreichung des Ziels und der Umsetzung der durch die Stiftung übertragenen Aufgaben über sämtliche notwendigen Befugnisse durch den Stiftungsrat und die Stifter.
Leitbild, Konzepte
Die Stiftung WBM verfügt über ein Leitbild sowie über die erforderlichen Konzepte und Reglemente.
Revisionsstelle
Treuhandgesellschaft: Wälchli & Steiner Treuhand AG, Marktgasse 19 , 4900 Langenthal
Qualitätssicherung
Die Institution führt ein Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001:2008/BSV-IV 2000), welches die gesamte Institution erfasst und alle wichtigen Prozesse und Dokumente beinhaltet. Die Prozesslandschaft ist in vier Hauptbereiche aufgeteilt. Das Handbuch ist in elektronischer Form vorhanden. Das Personal hat Zugriff auf alle Bereiche. Die QM-Prozesse sind für alle verbindlich und gelten als integrierender Bestandteil der täglichen Arbeit.
Zertifizierungsstelle
SQS, Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme, Zollikofen
zertifiziert nach ISO 9001:2008/ BSV-IV 2000
Hauptaufgaben
Die Stiftung WBM bietet Arbeits- und Wohnplätze für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen und Betreuungsbedürfnissen an. Mit geschützten und behindertengerechten Arbeitsplätzen soll Geborgenheit, Selbstwertgefühl und Selbständigkeit erlangt und gefördert werden. Die Fähigkeiten der berenteten Mitarbeitenden werden durch Anleiten, Begleiten und Instruieren gefördert. Nach Möglichkeit ist eine Eingliederung in die freie Marktwirtschaft anzustreben.
Jeder Mensch benötigt für seine Entwicklung und sein Wohlbefinden einen persönlichen Freiraum. Die Stiftung WBM ist bestrebt, die Arbeits- und Wohnangebote nach Möglichkeit individuell zu gestalten.
Unserer Arbeit liegt ein humanistisches Menschenbild zu Grunde. Die folgenden handlungsleitenden Konzepte geben uns den Rahmen vor:
- Normalisierungsprinzip
- Personzentrierte Arbeit
Die Institution wird konfessionell und politisch neutral geführt. Den Bedürfnissen der verschiedenen Glaubensrichtungen wird soweit möglich Platz eingeräumt.
Das Mitmachen und Miterleben, Begegnungen und Kontakte zu Mitmenschen, Anerkennung und Akzeptanz sind für jeden Menschen zentrale Anliegen.
In der Abteilung Beschäftigung werden Menschen mit mittelschweren Behinderungen aufgenommen und betreut. Zielsetzungen dabei sind die Gestaltung einer sinn- und verständnisvollen Tagesstruktur und fachgerechter Betreuung.
Die Stiftung ist bestrebt, eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden, der GEF, der Wirtschaft und weiteren nutzbringenden Institutionen, zu pflegen.
Definition der Zielgruppe:
Zielgruppen der Stiftung WBM sind Menschen mit Einschränkungen bzw. mit einer Behinderung, welche IV- oder SUVA- rentenberechtigt sind. Dies betrifft Menschen mit:
- Geistiger Behinderung
- Körperlicher Behinderung
- Psychischer Behinderung
- Mehrfacher Behinderung
Finanzierung
Die WBM beschafft die finanziellen Mittel für den Betrieb. Die Institution wird wie folgt finanziert:
Einnahmen durch Lohnaufträge und Dienstleistungen Einnahmen durch den Verkauf von Eigen- und Handelsprodukten, Pensionsbeiträge der Bewohner, Einnahmen durch Aktivitäten und Aktionen, Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand, zweckgebundene Spenden und Legate, allgemeine Spenden
Organisation
Das Stiftungs- und Organisationsreglement der WBM vom 01.01.2010 regelt die Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Kompetenzen des Personals, der Mitarbeitenden und der Stiftung. Das Organigramm ist integraler Bestandteil des Reglements.
Die strategische Ebene liegt beim Stiftungsrat und dessen Ausschuss. Die operative Führung der Stiftung obliegt der Geschäftsleitung. Diese wird durch den Stiftungsrat eingesetzt. Sie führt alle Geschäfte, welche die Stiftung und das Personal betreffen. Die Aufgaben sind in der Rubrik „Geschäftsleitung“ im Stiftungsreglement detailliert umschrieben. Die Geschäftsleitung koordiniert und bestimmt die Betriebsabläufe, Personalfragen, Finanzen, Bauten und Planung.
Die Institution richtet sich zudem nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Weisungen der GEF (Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern) aus.
Die Bereiche sind zudem in folgenden Dokumenten im Q-System geregelt:
- Organigramm
- Stellenbeschreibungen
Infrastruktur
Die Infrastruktur der WBM entspricht den Anforderungen für die Betreuung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Betriebseinrichtungen und Hilfsmittel für eine breite Palette von kundenspezifischen Dienstleistungen sind vorhanden.
Die Institution ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der Personentransport ist gebührenpflichtig und wird mittels betriebseigenen Personalbussen sichergestellt.
Fachbereiche Arbeit, Beschäftigung, Wohnen
Arbeit und Selbstwertgefühl sind die Grundlagen zur positiven Motivation eines jeden Einzelnen. Der Stellenwert der Arbeit wird hochgehalten. Lob und Anerkennung sind ein Teil der Wertschätzung und Förderung für alle Mitarbeitenden der Institution und stellen einen wichtigen Bestandteil der Aufgaben des Betreuungspersonals dar.
Allen betreuten Menschen stehen Bezugspersonen zur Seite. Sie kümmern sich um die speziellen und persönlichen Bedürfnisse, welche die alltägliche Betreuung überschreiten. Die Bezugspersonen können auch als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung stehen.
Für Menschen mit Behinderungen bestehen folgende Angebote der Institution:
- Werkstatt
Die WBM führt eine Werkstatt mit 90 bewilligten Arbeitsplätzen (inkl. Beschäftigung) mit folgenden Abteilungen: Mechanische Fertigung, allgemeine Montage- und Handarbeiten, Abfüllerei und Beschäftigung.
Die verschiedenen Bereiche werden durch die Abteilungsleiter geführt. Ihnen steht das nötige Fachpersonal zur Verfügung. Je nach Schwierigkeitsgrad werden die betreuten Mitarbeitenden ihrem Können entsprechend, in den Abteilungen eingesetzt. Teilzeitarbeit ist möglich. Die Arbeiten werden gruppenweise und bereichsübergreifend verteilt.
Die Entlöhnung in der Werkstatt erfolgt nach Beurteilung durch die Abteilungsverantwortlichen und Gruppenleiter. Jede Arbeitsleistung wird angemessen anerkannt. Die Entlöhnung erfolgt nach den Richtlinien des QM-Systems für rentenberechtigte Mitarbeitende und wird aufgrund des Mitarbeiter-gesprächs und der Auswertung Mitarbeiterbeurteilung und Förderplanung, mit den verantwortlichen Gruppenleitern festgelegt.
- Beschäftigung
Die Abteilung Beschäftigung ist ein Arbeitsort für Menschen, welche auf eine intensivere Betreuung angewiesen sind. Der Tagesablauf wird frei von Produktionszwang auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Das Angebot umfasst verschiedenste – vor allem kreative – Tätigkeiten. Daneben wird auch das gemeinsame Mittagessen täglich selbständig zubereitet.
- Wohnen
Das Wohnheim Brunnmatt bietet Platz für 25 Bewohner. Die Institution versteht sich als Wohn- und Lebensgemeinschaft für erwachsene Menschen im Erwerbsalter mit einer Behinderung. Den Bewohnern werden Lebensformen mit Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Freizeitaktivitäten angeboten, die eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht.
Das Wohnheim verfügt über eine eigene Infrastruktur und wird durch den Wohnheimleiter geführt. Die Wohnheimleitung ist verantwortlich für den Wohnheimbetrieb sowie die Führung des Wohnheim-personals. Bezüglich Führung von Wohnheimen gelten die Bestimmungen der innerkantonalen Heimverordnung, HEV.
Die Dienstleistungen des Wohnheims sind ganzjährig und durchgehend gewährleistet. Tagsüber arbeiten die Bewohner des Wohnheims in der Werkstatt. Es besteht eine Koordination zwischen der Wohnheim-leitung und der Werkstatt.
Pensionierte Bewohner können auf Wunsch weiterhin im Wohnheim Brunnmatt bleiben, sofern keine starke Pflegebedürftigkeit besteht.
- Autonomie, Privatsphäre, Freundschaft und Sexualität
Das Recht auf Privatsphäre, Partnerschaft und Sexualität wird anerkannt und respektiert.
Die Menschen in der Institution können freundschaftliche Beziehungen, unabhängig von Alter und Geschlecht pflegen sowie Partnerschaft und Sexualität leben. Wir respektieren ihre Privatsphäre und bieten bei Problemen Beratung an. Es ist unsere Aufgabe, Schwächeren Schutz vor Gewalt und Missbrauch zu bieten.
An dieser Stelle verweisen wir auf das Konzept: Nähe- Intimität- Sexualität vom 16. Mai 2011.
Hauswirtschaft
Der Bereich Hauswirtschaft wird durch die hauswirtschaftliche Betriebsleitung organisiert und geführt. Sie ist Koordinationsstelle für alle hauswirtschaftlichen Bereiche in Werkstatt und Wohnheim. Der Reinigungsdienst ist zuständig für die internen Reinigungsarbeiten in den Gebäuden sowie für die Wäscheversorgung. Mit dem Bereich Wohnheim erfolgt eine enge koordinierte Zusammenarbeit.
Verpflegung
Der Verpflegungsbereich ist dem hauswirtschaftlichen Dienst angegliedert. Die Hygienevorschriften sind zu beachten. Diese gelten für den gesamten Verpflegungsbereich. Die WBM ist besorgt um ausreichende, vielseitige und kostengünstige Verpflegung.
Bei der Menüwahl und Zubereitung der Mahlzeiten ist auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu achten. Spezielle Bedürfnisse (z.B. Diäten, fleischlose Menüs, krankheitsbedingte Spezial-Ernährung) werden berücksichtigt.
Der Einkauf von Lebensmitteln erfolgt nach Vorgabe des Budgets. Dabei sind möglichst einheimische Produkte aus der Region zu berücksichtigen. Die Koordination erfolgt durch das für die Verpflegung verantwortliche Personal.
Hauswartaufgaben, Unterhalt, Technischer Bereich
Die Hauswartaufgaben umfassen den technischen Bereich der WBM. Sie umfassen die Wartung verschiedener Anlagen, kleine Reparaturen, usw. Die Hauswartaufgaben werden durch die GL definiert. Die Wartung und Pflege der Maschinen, Apparate und Werkzeuge für die Produktion ist Sache der einzelnen Abteilungen. Der Fahrzeugpark wird nach Serviceintervallen durch die zuständigen Garagen gewartet. Für die Kontrolle ist ein Gruppenleiter verantwortlich.
Verwaltung, Administration
Die Verwaltung ist für die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Personal- und Bewohneradministration zuständig. Sie betreut die Liegenschaften, das Versicherungsportefeuille, die Informatik und die Kommunikationsmittel. Das Personal im Bereich Administration erledigt die gesamten Verwaltungs- Abläufe der Stiftung WBM. Alle Erfassungs- und Kontrollsysteme werden auch als Führungsinstrumente genutzt. Die Führung der Verwaltung erfolgt durch die Geschäftsleitung.
Führung und Zusammenarbeit
Die Förderung einer guten Unternehmens- und Umgangskultur, die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten und eine offene Informationspolitik gegen innen und aussen, gelten als wesentliche Voraussetzungen für die Erreichung eines guten Betriebsklimas.
Wir pflegen einen kooperativen Führungsstil mit entsprechenden Möglichkeiten zur Mitsprache. Durch regelmässige Mitarbeitergespräche werden Zielvereinbarungen, Eigenverantwortung, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und ein gutes Führungsverhalten entwickelt und gefördert. Bei der Erfüllung unseres sozialen Auftrags beachten wir wirtschaftliche und ökologische Grundsätze.
Rekrutierung
Für die Rekrutierung und Anstellung der rentenberechtigten Mitarbeitenden, des Fach- und Betreuungspersonals, der Auszubildenden und Lernenden ist die Geschäftsleitung zuständig. Die Geschäftsleitung kann einzelne Bereiche delegieren.
Die Stiftung WBM legt bei der Anstellung des Personals Wert auf Beziehungsstärke und Geschick im Umgang mit Menschen. Die Organisationsstrukturen und die Vielfältigkeit der Aufgaben erfordern vom Personal interdisziplinäres Handeln sowie ein hohes Mass an Flexibilität und gegenseitiger Hilfsbereitschaft.
Die zu erfüllenden Aufgaben innerhalb der Stiftung WBM sind in verschiedene Arbeitsbereiche aufgeteilt. Sie werden in Stellenbeschrieben definiert. Die rentenberechtigten Mitarbeitenden werden bei der Anstellung einem dieser Arbeitsbereiche zugeteilt.
Das Anforderungsprofil sowie die Aufgaben und Pflichten der Stelleninhaber werden bei der Anstellung schriftlich festgehalten. Alle Anstellungen erfolgen mittels eines schriftlichen Arbeitsvertrages, der von beiden Parteien unterzeichneten wird. Für die rentenberechtigten Mitarbeitenden besteht ein separater Arbeitsvertrag nach OR.
Für das Personal gelten die Bestimmungen des Personalreglements, welches sich grundsätzlich nach den Anstellungsbedingungen für das bernische Staatspersonal richtet. Die Gehaltseinstufungen erfolgen nach BERESUB (kantonale Lohnrichtlinien).
Für die Wahl der Abteilungsleiter und der Geschäftsleitung ist der Stiftungsrat zuständig. Die Geschäftsleitung rekrutiert und hat Antragsrecht.
Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildung soll in allen Bereichen gefördert und individuell auf die einzelnen Fachbe-reiche ausgerichtet werden. Das sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Unternehmensentwicklung. Die Geschäftsleitung entscheidet über die Teilnahme an Fachkursen, Seminarien oder Ausbildungs-blöcken, in Absprache mit den Abteilungsleitern. Die von AGOGIS, Fachhochschulen, Verbandsorganen und regionalen Bildungszentren angebotenen Weiterbildungsprogramme werden zum Besuch empfohlen.
Mitarbeitergespräche, Personalgespräche
Jährlich finden Gespräche mit allen rentenberechtigten Mitarbeitenden durch die Abteilungsleiter und die verantwortlichen Gruppenleiter statt. Die Qualifikationen werden mit einem Beurteilungsbogen zur Erfassung der Leistungsfähigkeit vorgenommen.
Die Geschäftsleitung bzw. Wohnheimleitung führen jährliche Personalgespräche mit dem Betreuungspersonal durch. Dazu werden die Abteilungsleiter beigezogen. Zielsetzung dabei ist die Überprüfung der persönlichen Situation im Rahmen einer Standortbestimmung. Die Gespräche werden mittels eines Qualifikationsformulars für das Personal festgehalten und ausgewertet.
Aussenbeziehungen
Die Koordination, Akquisition und Beschaffung von Aufträgen erfolgt durch die Abteilungsleiter, teilweise auch durch die Geschäftsleitung. Die Zusammenarbeit, der Kontakt mit Behörden und Öffentlichkeit sowie allen Partnern ist gewährleistet. Die WBM ist Mitglied des WVO (Wirtschaftsverband Oberaargau), des Handwerker- und Gewerbeverbandes Madiswil, des Heimverbandes HVBE, Kanton Bern und von INSOS Schweiz (Zentralverband der Schweiz. Behinderten-Institutionen).
Medien
Die Stiftung WBM führt eine offene Kommunikation gegen Innen und Aussen. Publikationen in den Medien sollen die Wahrnehmung und den Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit erhöhen und verbessern sowie die Menschen für die Anliegen und Bedürfnisse von behinderten Menschen sensibilisieren.
Beziehungen zur Gesellschaft
Die Beziehungen der Menschen mit Behinderungen zu Angehörigen, Freunden und Bekannten sind wichtige Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens. Mit internen oder externen Angeboten (Ausflüge, Besuche von Veranstaltungen, Kurse, Sportanlässe, usw.) werden die Beziehungen zur Gesellschaft gepflegt. Dabei sollen Kontaktmöglichkeiten geschaffen und Hemmschwellen abgebaut werden.
Angehörige und rechtliche Vertretungen
Nebst den administrativen Belangen sucht das Personal den persönlichen Kontakt zu den Angehörigen der betreuten Menschen oder deren rechtliche Vertretungen. Zielsetzung dabei ist eine gegenseitige Orientierung über das persönliche und das Arbeitsumfeld der betreuten Menschen.
Medizinische und psychiatrische Versorgung, Therapien, Beratungen
Die betreuten Menschen sind in der Wahl ihrer Ärzte grundsätzlich frei. Die Stiftung WBM arbeitet eng mit den Hausärzten zusammen. Die freie Wahl gilt grundsätzlich auch für Therapeuten und Zahnärzte.
Für die Praxisberatung bezüglich medizinischer und psychiatrischer Versorgung stehen externe Fachleute zur Verfügung. Mit dem Psychiatrischen Dienst, Region Emmental besteht eine Vereinbarung über die regelmäßige Beratung und Betreuung innerhalb der Verbundspsychiatrie mit anderen Institutionen der Region. Bei schwierigen Beratungsfällen wird die Zusammenarbeit mit dem Hausarzt angefordert.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren erfolgt mittels eines Fragebogens im persönlichen Gespräch. Die Aufnahme-kriterien bedingen, dass Menschen mit Behinderungen dann aufgenommen werden können, wenn sie die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen der betrieblichen und personellen Möglichkeiten erfüllen. Dabei ist eine Rentenverfügung der IV/SUVA vorzulegen. Die Aufnahme ist weiter möglich, wenn ein Rentenentscheid bevorsteht und die WBM über entsprechend freie Plätze verfügt.
Die Zuweisung bzw. der Eintritt kann über einen Arzt, die IV, eine Institution, Angehörige, Beistand, Vormund oder durch persönliche Initiative erfolgen. In der Regel ist erwünscht, dass Angehörige oder die Verantwortlichen der bewerbenden Person am Aufnahmegespräch teilnehmen.
Im Weiteren können die Stiftergemeinden der Region über ihre Sozialen Dienste Menschen mit Behinderungen zuweisen, sofern entsprechend freie Plätze vorhanden sind. Aufnahmen sind auch möglich von Schülern aus heilpädagogischen Tagesschulen, Sonderheimen oder Personen aus Kliniken, Partnerinstitutionen und Personen aus der freien Wirtschaft.
Austrittsverfahren
Der Austritt aus der Institution ist möglich nach gegenseitiger, schriftlicher Abmachung (gemäss Anstellungsvertrag und OR) oder je nach Lage und Verhaltensweise der betreuten Person und nach Absprache mit den Verantwortlichen, unter Beizug der Fachärzte. Bei Bedarf wird ein Arbeitszeugnis bzw. eine Arbeitsbestätigung ausgestellt. Mit dem Erreichen des Rentenalters erfolgt grundsätzlich der ordentliche Austritt aus dem Arbeitsverhältnis.
Rechte und Pflichten
1. Rentenberechtigte Mitarbeitende: Grundlegend gelten die Bestimmungen des OR und des Arbeitsgesetzes und dessen Sonderbestimmungen der VO 2, über die Arbeit für behinderte Mitarbeitende in Heimen und Internaten. Zudem gelten die Vorschriften und Weisungen der GEF des Kantons Bern.
2. Personal: Als Grundlagen gelten das Personalreglement, das OR sowie die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie die Vorschriften und Weisungen der GEF des Kantons Bern.
Individuelle Entwicklungsplanung
Die kontinuierliche, individuelle, jährliche Entwicklungsplanung wird in enger Zusammenarbeit mit den betreuten Menschen und den Bezugspersonen aus Wohnheim und Werkstatt erarbeitet.
Mitwirkung der berenteten Mitarbeitenden
Die Mitwirkung der Mitarbeitenden ist erwünscht. Anliegen können bei den zuständigen Bezugspersonen direkt bzw. bei den Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung vorgebracht werden. Die Mitwirkung wird dort gewünscht, wo sie miteinbezogen werden kann (z.B. Arbeitsplatzgestaltung, Freizeitgestaltung, Reisen, Sport- und Aktivlager, Verbesserungen Werkstatt/ Wohnheim, Verpflegung, usw.).
Differenzbereinigung
Bei Differenzen zwischen Vorgesetzten und berentenden Mitarbeitenden ist die Geschäftsleitung zuständig. Bei Differenzen zwischen Geschäftsleitung und dem Personal ist der Stiftungsrat einzubeziehen. Im Prozessfall gelten die rechtlichen Grundlagen des im OR festgelegten Verfahrens bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei kann die GEF als Vermittlungsstelle angerufen werden. Zudem gilt der ordentliche Rechtsweg.
Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit
Arbeitgeber und Arbeitnehmer setzen alles daran, dass die Arbeitssicherheit und die Gesundheits-vorsorge gewahrt bleibt. Alle sind verpflichtet, die nötigen Sicherheits- und Sorgfaltsmassnahmen zu treffen, welche zur Ausführung der Arbeit notwendig sind.
Die Sicherheit an den Arbeitsplätzen hat oberste Priorität. Schutzvorrichtungen sowie das Tragen von Schutzkleidern, Brillen, Schuhen, usw. sind im Bereich Metallverarbeitung obligatorisch. Schutzkleider werden durch den Betrieb zur Verfügung gestellt. Die vorgeschriebenen, notwendigen Sicherheits-einrichtungen sind in der Werkstatt wie im Wohnheim vorhanden.
Alle sind dazu aufgefordert, streng auf umweltgerechte Handhabung aller Lösungs- und Reinigungsmittel, Giftstoffe, Chemikalien und auf deren fachgerechte Entsorgung zu achten. Mit sämtlichen Ressourcen wird sparsam und sorgfältig umgegangen.
Das Personal wird für Notfälle (Feuer, Evakuierung, Rettung und Erste-Hilfe-Einsatz) instruiert und geschult.
Die Belegschaft ist bei Lohnausfall infolge Unfall und Krankheit, versichert. Der Betrieb ist der SUVA angeschlossen. Der Abschluss einer Krankenversicherung (Arzt, Arznei und Spitalpflege) ist Sache der Mitarbeitenden.
Insgesamt gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG, die Unfallversicherung UVG und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie das Arbeitsgesetz mit den Anhängen 2 und 3.
Entwicklung
Durch laufende Anpassungen und Veränderungen wird den aktuellen Entwicklungen in der Institution Rechnung getragen. Die im Leitbild verankerten Leitsätze dienen uns als Massstab.
Grundlagen zu diesem Betriebs- und Betreuungskonzept bilden die Dokumente und Prozesse des Qualitätsmanagement-Systems der Institution. Das zertifizierte QM-System und dessen Prozesse werden nach ISO 9001.2008/ BSV-IV 2000 in der WBM umgesetzt.
Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
Die periodische Überprüfung des Konzepts findet alle 3 Jahre statt.
Datum: 6.7.2011 In Kraft gesetzt durch die Geschäftsleitung
